Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Tübingen Ihr Antrag vom 18.02.2008 Sehr geehrter Herr .... aufgrund § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV (Kennzeichnungsverordnung) wird eine Ausnahme vom Fahrverbot in der Umweltzone Tübingen genehmigt. Diese Genehmigung gilt ausschliesslich für das im Folgenden bezeichnete Fahrzeug und den genannten Fahrtzweck. Fahrzeug: ....... Gültigkeit: 01.03.08 - 28.02.09 Fahrtzweck: Fahrten zu und von dem Wohnsitz auf direktem Wege in die Umweltzone und aus der Umweltzone hinaus Auflagen und Bedingungen: Diese Genehmigung ist bei Fahrten in Umweltzonen stets mitzuführen und berechtigten Personen vorzulegen. Sie kann nachträglich mit weiteren Auflagen und Bedingungen versehen werden und gilt in allen baden-württembergischen Umweltzonen soweit die Regelungsinhalte und Lebenssachverhalte identisch sind. Die Gebührenfestsetzung beruht auf §4 Abs. 3 LGebG i.V.m. der Gebührenverordnung des LRA TÜ vom 22.12.06 (...) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (...), Widerspruch eingelegt werden.