Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot in der Umweltzone Tübingen
Ihr Antrag vom 18.02.2008

Sehr geehrter Herr ....
aufgrund § 1 Abs. 2 der 35. BlmSchV (Kennzeichnungsverordnung) wird eine Ausnahme vom Fahrverbot in der 
Umweltzone Tübingen genehmigt. Diese Genehmigung gilt ausschliesslich für das im Folgenden bezeichnete 
Fahrzeug und den genannten Fahrtzweck.

Fahrzeug: ....... Gültigkeit: 01.03.08 - 28.02.09
Fahrtzweck: Fahrten zu und von dem Wohnsitz auf direktem Wege in die Umweltzone und aus der Umweltzone hinaus

Auflagen und Bedingungen:
Diese Genehmigung ist bei Fahrten in Umweltzonen stets mitzuführen und berechtigten Personen vorzulegen. 
Sie kann nachträglich mit weiteren Auflagen und Bedingungen versehen werden und gilt in allen 
baden-württembergischen Umweltzonen soweit die Regelungsinhalte und Lebenssachverhalte identisch sind.

Die Gebührenfestsetzung beruht auf §4 Abs. 3 LGebG i.V.m. der Gebührenverordnung des LRA TÜ vom 22.12.06 (...)

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (...), Widerspruch eingelegt werden.